
Einlagen über die Krankenkasse?
Eine Einlagenversorgung kann ärztlich verordnet werden, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht. Mit einem Rezept ist es möglich, die Einlagen mit der Krankenkasse abzurechnen. Damit Deine Einlagenversorgung korrekt mit der Krankenkasse abgerechnet werden kann, geben wir Dir gerne einen Rezeptvorschlag mit, sodass der Arzt den entsprechenden Rezepttext einfach übernehmen kann. Erwachsene Versicherte können pro Jahr in der Regel 2 Paar Einlagen erhalten, wenn eine begründete Notwendigkeit (z.B. "aus hygienischen Gründen") für die Wechselversorgung auf dem Rezept vermerkt ist.